| S
A T Z U N G |
| des Fachverbandes Moderne Fremdsprachen - Landesverband Saar (FMF - LV Saar) |
| (verabschiedet
in der Mitgliederversammlung vom 17. November 1998) |
| §
1
Name, Sitz,
Ziele und Aufgaben |
| Der
FMF gliedert sich in Landesverbände. |
| Für
den LV Saar gilt im grundsätzlichen die Satzung des FMF. |
| Der
FMF Landesverband führt den Namen "Fachverband Moderne
Fremdsprachen - Landesverband Saar". |
| Der
Fachverband Moderne Fremdsprachen - Landesverband Saar, hat seinen
Sitz am Wohnort der/s 1. Vorsitzenden. |
| Der
Fachverband Moderne Fremdsprachen (FMF) ist ein multilingualer
Verband. Der Verband vertritt die Interessen aller
Fremdsprachenlehrer/innen unabhängig von der Einrichtung oder
Institution, in der sie im schulischen, außerschulischen und
nachschulischen Bereich, in staatlicher oder nicht-staatlicher Trägerschaft
tätig sind. Darüber hinaus bemüht sich der FMF, die
Zusammenarbeit aller Vertreter/innen von Fremdsprachen zu fördern
und zu stärken. |
| §
2
Organe |
| Organe
des Verbandes sind |
| a) die Mitgliederversammlung |
| b) der Vorstand |
| c) der erweiterte Vorstand |
| §
3
Die
Mitgliederversammlung |
| Die
Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des LV Saar. |
| In
der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. |
| Die
Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des LV Saar. |
| In
der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. |
| Die
Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: |
|
– Festlegung der Richtlinien der Verbandsarbeit im LV – Beschlußfassung über eingegangene Anträge –
Entgegennahme des Geschäftsberichts, des Kassenberichts und
des Berichts der Rechnungsprüfer
sowie Erteilung der Entlastung des
Vorstandes – Wahl der Mitglieder des Vorstandes – Bestellung der Rechnungsprüfer; sie dürfen nicht dem Vorstand
des LV angehören |
| –
Wahl der Mitglieder aus dem LV Saar für die Delegiertenversammlung
des FMF |
| –
Beschlußfassung über Änderung oder Neufassung der Satzung des
FMF - LV Saar |
| – Beschlußfassung über die Einrichtung/Bestätigung bzw. Auflösung
von Fachgruppen im LV Saar |
| –
Beschlußfassung über Ernennung von bzw. Bestätigung/Abwahl der
Referent/innen |
| –
Ernennung von Ehrenmitgliedern. |
| § 3.1
Die Einberufung der Mitgliederversammlung |
| Die/der
Vorsitzende beruft alle zwei Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung
ein. Sie/er kann zusätzlich außerordentliche Mitgliederversammlungen
einberufen; auf Verlangen von einem Drittel aller Mitglieder ist sie/er
dazu verpflichtet. |
| Die
Einladung zu einer Mitgliederversammlung muß mindestens zwei Wochen im
voraus an alle Mitglieder versandt werden und die Tagesordnung enthalten. |
| § 3.2
Die Beschlußfassung der Mitgliederversammlung |
| Die
Mitgliederversammlung wird von der/dem 1.Vorsitzenden, bei deren/dessen
Verhinderung von der/dem 2. Vorsitzenden oder einem anderen
Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt
die Versammlung eine/n Leiter/in. |
| Bei
Vorstandswahlen wird die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs
und in der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuß (2 von der
Versammlung bestimmte Mitglieder, die nicht kandidieren) übergeben. Hat
im ersten Wahlgang kein/e Kandidat/in die Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl statt. |
| Die
Art der Abstimmung wird vor jeder Abstimmung durch die Mitgliederversammlung
bestimmt. Die Abstimmung muß schriftlich durchgeführt werden, wenn ein
Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. |
| Die
Mitgliederversammlung ist in der Regel öffentlich. |
| Die
Mitgliederversammlung faßt alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. |
| Über
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,
das von dem/der Protokollant/in und dem/der jeweiligen
Versammlungsleiter/in zu unterzeichnen ist. Das Protokoll muß enthalten: |
| –
Ort und Zeit der Versammlung |
| –
die Anwesenheitsliste |
| –
die Tagesordnung |
| –
die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung |
| – die Ergebnisse der Beratungen. |
| §
3.3
Nachträgliche Anträge zur
Tagesordnung |
| Jedes
Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der
Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, daß
weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der/die
Versammlungsleiter/in trägt zu Beginn der Mitgliederversammlung die
Ergänzung vor. |
| Über die zusätzliche
Aufnahme von Anträgen, die erst in der Mitgliederversammlung
gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung mit einer
Zweidrittelmehrheit. |
| §
4
Der
Vorstand |
| Der Vorstand
des FMF - LV Saar besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem |
| 2.
Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. |
| Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes, darunter die/der erste Vorsitzende, vertreten. |
| §
4.1
Aufgaben des Vorstandes |
|
–
Formulierung der Verbandspolitik des LV Saar –
Umsetzung der Zielvorstellungen des FMF –
Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen in
Grundsatzfragen des FMF –
Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung für die
Sitzungen des Landesvorstandes –
Vorbereitung der Mitgliederversammlung –
Organisationen von regionalen, bundesweiten sowie grenzüberschreitenden
Kongressen und Veranstaltungen –
Herausgabe von FMF-Publikationen –
Förderung des Lehrer/innennachwuchses –
Mitgliederwerbung und Förderung der FMF-Mitglieder –
Vertretung der Interessen der Mitglieder des FMF und ihre
laufende Information §
4.2
Beschlußfassung des
Vorstandes |
| Der
Vorstand faßt seine Beschlüsse im allgemeinen in
Vorstandssitzungen, zu denen in der Regel schriftlich mit der Frist
von einer Woche und der vorläufigen Tagesordnung einberufen wird
(Protokoll s. § 3.2). |
| §
5
Der erweiterte Vorstand |
| Der
erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den Referent/innen bzw.
den Leiter/innen der Fachgruppen. Sie werden zwischen den
Mitgliederversammlungen vom Vorstand berufen. Diese Referent/innen bzw.
Fachgruppen sollen den Vorstand in besonderen Fragen beraten und ihn bei
seiner Arbeit unterstützen. |
| Die
Referent/innen bzw. die Leiter/innen der Fachgruppen müssen Mitglieder
des FMF - LV Saar sein. |
| Der
erweiterte Vorstand wird einberufen durch den Vorstand. |
| § 5.1
Referent/innen und Fachgruppen |
| Referent/innen bzw. Fachgruppen dienen der Wahrnehmung, Vertretung und Bearbeitung von |
| - Interesse, Anliegen und Vorhaben einzelner Sprachen und |
| -
übergreifende Aufgaben, die nicht einzelnen Sprachen, sondern
Schulformen, Sachbereichen und besonderen Interessengebieten zugeordnet
sind. |
| § 6
Auflösung des Landesverbandes Saar |
| Sollte
der LV Saar nicht handlungsfähig und eine Verbandsarbeit nicht möglich
sein, fällt das Vermögen dem FMF zu. Im übrigen gilt auch hier die
Satzung des FMF. |
| § 7
Inkrafttreten der Satzung |
| Diese
Satzung tritt mit ihrer Annahme am 17. November 1998 durch die
Mitgliederversammlung in Kraft. |