S A T Z U N G  
des Fachverbandes Moderne Fremdsprachen - Landesverband Saar (FMF - LV Saar)
(verabschiedet in der Mitgliederversammlung vom 17. November 1998)
§ 1         Name, Sitz, Ziele und Aufgaben  
Der FMF gliedert sich in Landesverbände.
Für den LV Saar gilt im grundsätzlichen die Satzung des FMF.  
Der FMF Landesverband führt den Namen "Fachverband Moderne Fremdsprachen - Landesverband Saar".  
Der Fachverband Moderne Fremdsprachen - Landesverband Saar, hat seinen Sitz am Wohnort der/s 1. Vorsitzenden.  
Der Fachverband Moderne Fremdsprachen (FMF) ist ein multilingualer Verband. Der Verband vertritt die Interessen aller Fremdsprachenlehrer/innen unabhängig von der Einrichtung oder Institution, in der sie im schulischen, außerschulischen und nachschulischen Bereich, in staatlicher oder nicht-staatlicher Trägerschaft tätig sind. Darüber hinaus bemüht sich der FMF, die Zusammenarbeit aller Vertreter/innen von Fremdsprachen zu fördern und zu stärken.  
§ 2            Organe  
Organe des Verbandes sind  
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand  
c) der erweiterte Vorstand  
§ 3            Die Mitgliederversammlung  
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des LV Saar.  
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.  
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des LV Saar.  
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.  
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:  

Festlegung der Richtlinien der Verbandsarbeit im LV

Beschlußfassung über eingegangene Anträge

  Entgegennahme des Geschäftsberichts, des Kassenberichts und   des Berichts der Rechnungsprüfer sowie Erteilung der Entlastung   des Vorstandes

  Wahl der Mitglieder des Vorstandes

  Bestellung der Rechnungsprüfer; sie dürfen nicht dem Vorstand des LV angehören

  Kenntnisnahme der schriftlichen Tätigkeitsberichte der Mitglieder des    erweiterten Vorstandes
Wahl der Mitglieder aus dem LV Saar für die Delegiertenversammlung des FMF  
  Beschlußfassung über Änderung oder Neufassung der Satzung des FMF - LV Saar  
  Beschlußfassung über die Einrichtung/Bestätigung bzw. Auflösung von Fach­gruppen im LV Saar  
Beschlußfassung über Ernennung von bzw. Bestätigung/Abwahl der Referent/innen  
  Ernennung von Ehrenmitgliedern.  
§ 3.1         Die Einberufung der Mitgliederversammlung  
Die/der Vorsitzende beruft alle zwei Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Sie/er kann zusätzlich außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; auf Verlangen von einem Drittel aller Mitglieder ist sie/er dazu verpflichtet.  
Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung muß mindestens zwei Wochen im voraus an alle Mitglieder versandt werden und die Tagesordnung enthalten.  
§ 3.2          Die Beschlußfassung der Mitgliederversammlung  
Die Mitgliederversammlung wird von der/dem 1.Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung von der/dem 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung eine/n Leiter/in.  
Bei Vorstandswahlen wird die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und in der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuß (2 von der Versammlung bestimmte Mitglieder, die nicht kandidieren) übergeben. Hat im ersten Wahlgang kein/e Kandidat/in die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl statt.  
Die Art der Abstimmung wird vor jeder Abstimmung durch die Mitgliederversamm­lung bestimmt. Die Abstimmung muß schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.  
Die Mitgliederversammlung ist in der Regel öffentlich.  
Die Mitgliederversammlung faßt alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.  
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem/der Protokollant/in und dem/der jeweiligen Versammlungsleiter/in zu unterzeichnen ist. Das Protokoll muß enthalten:  
  Ort und Zeit der Versammlung  
  die Anwesenheitsliste  
  die Tagesordnung  
  die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung  
  die Ergebnisse der Beratungen.
§ 3.3        Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung  
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederver­sammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, daß weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der/die Versammlungsleiter/in trägt zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung vor.  
Über die zusätzliche Aufnahme von Anträgen, die erst in der Mitgliederversamm­lung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel­mehrheit.  
§ 4           Der Vorstand  
Der Vorstand des FMF - LV Saar besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem  
2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in.  
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter die/der erste Vorsitzende, vertreten.  
§ 4.1        Aufgaben des Vorstandes  

  Formulierung der Verbandspolitik des LV Saar

  Umsetzung der Zielvorstellungen des FMF

  Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen in Grundsatzfragen des FMF

  Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung für die Sitzungen des Landesvorstandes

  Vorbereitung der Mitgliederversammlung

  Organisationen von regionalen, bundesweiten sowie grenzüberschreitenden Kongressen und Veranstaltungen

  Herausgabe von FMF-Publikationen

  Förderung des Lehrer/innennachwuchses

  Mitgliederwerbung und Förderung der FMF-Mitglieder

  Vertretung der Interessen der Mitglieder des FMF und ihre laufende Information

§ 4.2        Beschlußfassung des Vorstandes  

Der Vorstand faßt seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, zu denen in der Regel schriftlich mit der Frist von einer Woche und der vorläufigen Tagesordnung einberufen wird (Protokoll s. § 3.2).  
§ 5            Der erweiterte Vorstand  
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den Referent/innen bzw. den Leiter/innen der Fachgruppen. Sie werden zwischen den Mitgliederversammlungen vom Vorstand berufen. Diese Referent/innen bzw. Fachgruppen sollen den Vorstand in besonderen Fragen beraten und ihn bei seiner Arbeit unterstützen.  
Die Referent/innen bzw. die Leiter/innen der Fachgruppen müssen Mitglieder des FMF - LV Saar sein.  
Der erweiterte Vorstand wird einberufen durch den Vorstand.  
§ 5.1        Referent/innen und Fachgruppen  
Referent/innen bzw. Fachgruppen dienen der Wahrnehmung, Vertretung und Bearbeitung von
- Interesse, Anliegen und Vorhaben einzelner Sprachen und
- übergreifende Aufgaben, die nicht einzelnen Sprachen, sondern Schulformen, Sachbereichen und besonderen Interessengebieten zugeordnet sind.  
§ 6           Auflösung des Landesverbandes Saar  
Sollte der LV Saar nicht handlungsfähig und eine Verbandsarbeit nicht möglich sein, fällt das Vermögen dem FMF zu. Im übrigen gilt auch hier die Satzung des FMF.  
§ 7           Inkrafttreten der Satzung  
Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme am 17. November 1998 durch die Mitgliederversammlung in Kraft.